Seminarfacharbeit

Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (Thüringer Schulordnung - ThürSchulO -) vom 20. Januar 1994 (GVBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. August 1999 (GVBl. S. 555)

§ 78 a Seminarfachleistung

(1) Die Seminarfachleistung setzt sich zusammen aus dem Prozess der Erstellung der Seminarfacharbeit, der Seminarfacharbeit und dem Kolloquium zur Seminarfacharbeit. Die Seminarfachleistung ist eine Arbeit, an der in der Regel bis zu vier Schüler beteiligt sein können. Arbeiten einzelner Schüler können zugelassen werden, wenn der Aufgabenzuschnitt dies erfordert. Die Seminarfachleistung ist schriftlich zu dokumentieren (Seminarfacharbeit). Die Seminarfachleistung soll mindestens zwei Aufgabenfelder umfassen.

(2) Bis zum Ende des Kurshalbjahres 12/I ist von den Schülern das Thema der Seminarfacharbeit festzulegen. Das Thema der Seminarfacharbeit bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Diese Festlegung kann nur in besonderen Ausnahmefällen geändert werden.

(3) Die Seminarfacharbeit ist im Kurshalbjahr 13/I fertig zu stellen und zu einem von der Schule bestimmten Termin vorzulegen.

(4) In den Kurshalbjahren 13/I oder 13/II findet ein Kolloquium statt, in dem die Schüler die Ergebnisse ihrer Seminarfacharbeit verteidigen. Das Kolloquium dauert 30 bis 60 Minuten. Der Vorsitzende der Fachprüfungskommission für das Seminarfach kann im Rahmen des Kolloquiums Fragen von Zuhörern gestatten.

(5) Die individuelle Leistung der Schüler ist die Grundlage der Bewertung. Einer gesonderten Bewertung unterliegen der Prozess der Erstellung der Seminarfacharbeit, die Seminarfacharbeit sowie das Kolloquium zur Seminarfacharbeit.

Für die Bewertung des Prozesses der Erstellung der Seminarfacharbeit sowie der Seminarfacharbeit durch den Fachlehrer gilt § 59 Abs. 1 bis 3 und 6 sowie § 74. Für die Bewertung des Kolloquiums zur Seminarfacharbeit gilt § 101 Abs. 8 und 9 entsprechend. Der Vorsitzende der Fachprüfungskommission kann fachkompetente Personen hören. Aus den Einzelergebnissen ist eine Gesamtnote für die Seminarfachleistung zu ermitteln, wobei der Prozess der Erstellung der Seminarfacharbeit mit 20 v.H., die Seminarfacharbeit mit 30 v.H. und das Kolloquium mit 50 v.H. zu gewichten sind.