Berufliches Gymnasium in der Fachrichtung Wirtschaft
Wer sich besonders chancenreich auf ein erfolgreiches Berufsleben vorbereiten will, der kann den Ausbildungsweg über das berufliche Gymnasium wählen.
Mögliche Berufswege für Absolventen des beruflichen Gymnasiums:
- Studium an allen Universitäten und Hochschulen
- Studium an Fachhochschulen und Berufsakademien einschließlich der Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes
- Absolvieren einer anspruchsvollen Berufsausbildung z. B. im Bankwesen, als Kaufmann für Sport und Fitness
1. Ziel des Bildungsganges:
In einer dreijährigen Vollzeitausbildung kann am beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife abgelegt werden. Sie berechtigt zum Studium an jeder Universität oder Hochschule. Selbstverständlich kann auch an jeder Fachhochschule oder Berufsakademie ein Studium aufgenommen werden.
2. Vorraussetzungen für die Aufnahme in das berufliche Gymnasium:
Die Aufnahme in das berufliche Gymnasium setzt voraus:
- den Realschulabschluss oder
- einen gleichwertigen Abschluss.
Übertritt von Schülern mit Realschulabschluss
Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule können in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an einer Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie im Zeugnis zum Schulhalbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und in einem Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note "gut" sowie am Schuljahresende den Realschulabschluß erreicht haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es ferner nicht, wenn anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsgang des Gymnasiums vorliegt.
Übertritt von Schülern mit gleichwertigem Abschluss
Schüler mit gleichwertigem Abschluss können unmittelbar nach dem Erwerb des gleichwertigen Abschlusses in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie im Zeugnis zum Schulhalbjahr einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 sowie am Schuljahresende einen dem Realschulabschluß gleichwertigen Abschluß erreicht haben. Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts bleiben die Fächer Sport, Religionslehre und Ethik unberücksichtigt. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es ferner nicht, wenn anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung für den Bildungsweg des beruflichen Gymnasiums vorliegt.
Übertritt von Bewerbern mit schulischer Unterbrechung
Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen (Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) und bei denen die Schulunterbrechung die Dauer eines Jahres übersteigt, jedoch höchstens drei Jahre beträgt, können in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 nachweisen und ihre Leistungen in allen Fächern mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind.
Übertritt und Aufnahme von Schülern des staatlichen Gymnasiums ist mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse möglich.
3. Gliederung und Inhalt des Bildungsganges:
1. Einführungsphase (Klasse 11):
In der Einführungsphase werden die Schüler im Klassenverband unterrichtet. Sollten Schüler noch keinen Unterricht in der 2. Fremdsprache erhalten haben, müssen sie diesen in einer intensiveren Ausbildung nachholen (5 Stunden).
2. Kurssystem (Qualifikationsphase - Klasse 12/13):
Qualifikationsphase heißt: Unterricht im Kurssystem. Jeder Schüler entscheidet sich in der Qualifikationsphase für zwei Leistungsfächer:
Wahl des 1. Leistungsfaches: Deutsch, Englisch, Mathematik oder eine Naturwissenschaft
2. Leistungsfach: Wirtschaft
Dazu kommen mindestens acht Grundfächer der Allgemeinbildung und der beruflichen Grundbildung.
Prüfungen:
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 werden vier Prüfungen abgelegt:
- Drei schriftliche (zwei Leistungsfächer und ein Grundfach)
- Eine mündliche (ein Grundfach)
Aus den Ergebnisse der vier Halbjahre der Qualifikationsphase, der vier Prüfungen und evtl. der Leistungen im Seminarfach wird das Gesamtergebnis errechnet (1,0 bis 4,0). Sehr gute Abschlussergebnisse ermöglichen auch eine Aufnahme in die Studiengänge mit Numerus clausus.
Bei der Ausbildung nach Variante 2 folgt im Anschluss an die Reifeprüfung eine halbjährliche berufliche Ausbildung, diese werden mit Prüfungen in den Fächern:
- Informationsverarbeitung
- fachpraktischer Unterricht
abgeschlossen.