Berufliches Gymnasium in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
Für junge Menschen, die sich hohe Ziele für ihr Berufsleben gesteckt haben, stellen die Bildungsgänge am beruflichen Gymnasium beste Voraussetzungen dar.
Alle Schüler, die ihre berufliche Entwicklung im medizinischen oder sozialen Bereich sehen, können hier neben einem hohen Allgemeinwissen schon fachspezifisches Wissen in medizinischen, sozialen, biologischen und medizintechnischen Richtungen erwerben.
1. Ziel des Bildungsganges:
In einer dreijährigen Vollzeitausbildung kann am beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife abgelegt werden. Sie berechtigt zum Studium an jeder Universität, Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie. Der Einstieg in jede medizinische und soziale Ausbildung wird durch das fachspezifisches Wissen erleichtert.
Unterrichtsstandorte sind nach der Spezifik der einzelnen Fächer das Berufliche Gymnasium Rudolstadt und die Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales in Saalfeld.
2. Vorraussetzungen für die Aufnahme in das berufliche Gymnasium:
Die Aufnahme in das berufliche Gymnasium setzt voraus:
- den Realschulabschluss oder
- einen gleichwertigen Abschluss.
Übertritt von Schülern mit Realschulabschluss
Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule können in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an einer Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie im Zeugnis zum Schulhalbjahr in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und in einem Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note "gut" sowie am Schuljahresende den Realschulabschluß erreicht haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es ferner nicht, wenn anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsgang des Gymnasiums vorliegt.
Übertritt von Schülern mit gleichwertigem Abschluss
Schüler mit gleichwertigem Abschluss können unmittelbar nach dem Erwerb des gleichwertigen Abschlusses in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie im Zeugnis zum Schulhalbjahr einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 sowie am Schuljahresende einen dem Realschulabschluß gleichwertigen Abschluss erreicht haben. Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts bleiben die Fächer Sport, Religionslehre und Ethik unberücksichtigt. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es ferner nicht, wenn anstelle der Notenvoraussetzung eine Empfehlung für den Bildungsweg des beruflichen Gymnasiums vorliegt.
Übertritt von Bewerbern mit schulischer Unterbrechung
Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen (Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) und bei denen die Schulunterbrechung die Dauer eines Jahres übersteigt, jedoch höchstens drei Jahre beträgt, können in die Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums übertreten, wenn sie erfolgreich an der Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) teilgenommen haben. Einer Aufnahmeprüfung bedarf es nicht, wenn sie einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 nachweisen und ihre Leistungen in allen Fächern mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind.
Übertritt und Aufnahme von Schülern des staatlichen Gymnasiums ist mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse möglich.
3. Gliederung und Inhalt des Bildungsganges:
1. Einführungsphase (Klasse 11):
In der Einführungsphase werden die Schüler im Klassenverband unterrichtet. Sollten Schüler noch keinen Unterricht in der 2. Fremdsprache erhalten haben, müssen sie diese in einer intensiveren Ausbildung nachholen (5 Stunden).
2. Kurssystem (Qualifikationsphase - Klasse 12/13):
Qualifikationsphase heißt: Unterricht im Kurssystem. Jeder Schüler entscheidet sich in der Qualifikationsphase für zwei Leistungsfächer:
Wahl des 1. Leistungsfaches: Deutsch, Englisch, Mathematik oder eine Naturwissenschaft
2. Leistungsfach: Gesundheit
Dazu kommen neun Grundfächer aus dem naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen und sprachlichen Bereich.
Prüfungen:
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 werden vier Prüfungen abgelegt:
- Drei schriftliche (zwei Leistungsfächer und ein Grundfach
- Eine mündliche (ein Grundfach)
Aus den Ergebnissen der vier Halbjahre der Qualifikationsphase, der vier Prüfungen und evtl. der Leistungen im Seminarfach wird das Gesamtergebnis errechnet (1,0 bis 4,0).
Sehr gute Abschlussergebnisse ermöglichen auch eine Aufnahme in die Studiengänge mit Numerus clausus.