Restaurantfachmann
1. Ausbildungsziel:
Die Ausbildung erfolgt in dualer Form. Durch die Ausbildung zur Restaurantfachfrau / zum Restaurantfachmann werden die Auszubildenden befähigt, z. B. in den Bereichen Gästebetreuung, Speisen- und Getränkelehre, Kalkulation und Abrechnungswesen und Kenntnisse von Lebensmittelgesetzen und -verordnungen, tätig zu seien.
2. Ausbildungsvoraussetzungen:
- Abschluss der Sekundarstufe
- Teamfähigkeit
- Fremdsprachenkenntnisse
- Kommunikationsfähigkeit
- Gutes Ausdrucksvermögen
- Flexibilität in der Arbeitszeit
- Ruhe auch bei hoher Arbeitsbelastung
- Gepflegtes Aussehen
- Gepflegte Umgangsformen
3. Ausbildungsdauer:
3 Jahre
4. Ausbildungsbedingung:
Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb.
5. Unterricht:
- Gästebetreuung
- Beratung, kassieren, Quittungslegung
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen
- Kalkulation und Abrechnungswesen
- Speisen- und Getränkelehre
- Kenntnisse von Lebensmittelgesetzen und -verordnungen
- Fachgerechtes Eindecken von Tischen
- Umgang und Pflege von Arbeitsmitteln und Geräten
- Dekorieren von Festtafeln
- Menüerstellung
6. Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Restaurantmeister/in
- Sommelier
- Betriebswirt des Gastgewerbes
- Barkeeper
- Marketingfachmann